176: Informationssicherheit
Informationssicherheit gewährleistenSie definieren organisatorische Vorgaben und Massnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit und zur Sicherstellung des operativen ICT-Betriebs. Sie sind sich der Wichtigkeit vertraulicher Informationen bewusst und wissen, wie Sie damit umgehen müssen.
Untersuchung von Prozessen und Datenflüssen hinsichtlich Vorschriften; Erstellen von Sicherheits- und Schutzmassnahmen für den Einsatz von Sachmitteln; Periodische Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen; Definition von Massnahmen, damit kritische Prozesse im Notfall weiter geführt werden können; Defintion von Massnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden (Einhaltung Informationssicherheit).
- Sie kennen die rechtlichen und betrieblichen Vorschriften an die Informationssicherheit
- Sie empfehlen die nötigen Sicherheits- und Schutzmassnahmen
- Sie stellen periodisch die Wirksamkeit der Massnahmen sicher
- Sie kennen die Konsequenzen eines Ausfalls eines Systems auf die Abwicklung eines Geschäftsprozesses und definieren Gegenmassnahmen
Benutzer/innen im Umgang mit Informatikmitteln instruieren (Modul 214), Anwenderschulung planen und durchführen (Modul 139)